Alle rechtlichen Vorgaben der Landesregierung zu Corona finden Sie auf der
Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.
Alle schulischen Informationen zu Corona erhalten Sie auf der
Homepage des Schulministeriums NRW.
Datum: 01.04.2022
Ende der Maskenpflicht in Schulen
Liebe Eltern,
ab nächsten Montag (04.04.2022) besteht keine Maskenpflicht mehr in den Schulen. Das freiwillige Tragen einer Maske ist weiterhin gestattet.
Daher möchte ich gemeinsam mit dem Schulpflegschaftsvorsitzenden Herrn Quincke dafür werben, in den nächsten fünf Tagen bis zu den Osterferien die Maske freiwillig zu tragen, um nach Möglichkeit ohne neue Infektionen und Quarantäne in die die Osterferien zu starten. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch ausdrücklich nicht.
Hinweis: Die Maskenpflicht im Schulbus besteht weiterhin!
Über alle weiteren Änderungen nach den Osterferien bezüglich Corona-Maßnahmen in der Schule werden wir Sie in der kommenden Woche informieren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
R. Lenkenhoff
Datum: 02.02.2022
Testnachweis
Bei allen Schüler*innen, die außerhalb der Lolli-Tests einen positiven Test hatten, muss die Schule sofort informiert und das positive Testergebnis der Schule vorgelegt werden.
- Alle Schüler*innen, die nach einer Unterbrechung der Lolli-Test-Routine wieder zur Schule kommen, müssen immer einen negativen Bürgertest (max. 24 h) vorlegen.
- Dies gilt für die Rückkehr aus einer Quarantäne genauso wie für andere Fehlzeiten, auch wenn es nur der eine Tag des Lolli-Tests war.
Allgemeine Quarantäne-Regelungen bei positiven Corona-Fällen
(abgestimmt mit dem Gesundheitsamt):
1. Ein Kind ist selbst Corona-positiv:
- Quarantäne 10 Tage
- Freitestung nach dem 7. Tag möglich
(z. B. PoC- oder PCR-Test montags positiv, Freitestung am Montag der nächsten Woche, Schulbesuch Dienstag)
2. Ein Kind ist häusliche Kontaktperson (z. B. Eltern, Geschwister sind positiv)
a. Das Kind ist nicht geimpft:
-
- Quarantäne 10 Tage
- Freitestung nach dem 7. Tag möglich
(z. B. PoC- oder PCR-Test montags positiv, Freitestung am Montag der nächsten Woche, Schulbesuch Dienstag)
b. Ausgenommen von der Quarantäne als Kontaktpersonen sind (Info Gesundheitsamt):
-
- Personen mit drei Impfungen, die sog. „Geboosterten“
- Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre nach 2 Impfungen (diese gelten als vollständig geimpft und sind „geboosterten“ Personen gleichgestellt)
- Genesene Personen vom Tag 28 nach der Infektion bis Tag 90
- Doppelt Geimpfte vom Tag 14 nach der zweiten Impfung bis Tag 90
D. h. Geschwisterkinder, die diesen Status erfüllen, dürfen zur Schule kommen.
Aktuelle Information Datum: 02.12.2021
Liebe Eltern,
die Maskenbefreiung im Unterricht am Sitzplatz ist aufgehoben worden. Es besteht also wieder Maskenpflicht im Gebäude für alle Personen mit Ausnahme besonderer Unterichts- und der Essenssituationen.
An dieser Stelle möchten wir weiterhin darauf hinweisen, dass die Ständige Impfkommission und das RKI die freiwillige Impfung gegen COVID-19 für Kinder ab 12 Jahren empfehlen. Diese Impfung wird kostenlos beim Hausarzt und an weiteren Stellen angeboten.
Durch die Impfung schützen Sie Ihr Kind und andere!
Je mehr Schülerinnen und Schüler an unserer Schule geimpft sind, desto einfacher wird das Schulleben für uns alle.
Mit feundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
Aktuelle Information Datum: 17.09.2021
Liebe Eltern,
die Landesregierung hat in den neuen Corona- und Quarantäne-Verordnungen sowie der letzten Schulmail zum Thema etliche neue Bewertungen vorgenommen, sodass wir unser Hygiene-Konzept entsprechend angepasst haben. Die folgenden Neuerungen werden ab Montag, den 20.09.2021, umgesetzt. Sie sind mit dem Gesundheitsamt Borken abgestimmt:
- Außerhalb des Schulgebäudes besteht keine Maskenpflicht, außer auf dem Weg vom und zum Schulbus.
- Die Schulhöfe sind wieder für gemeinsame Nutzungen innerhalb einer Stufe geöffnet, da die räumliche oder zeitliche Trennung von Klassen aus Infektionsschutzgründen nicht mehr gegeben sein muss.
- Klassenübergreifender Unterricht ist wieder gestattet.
- Es besteht keine Maskenpflicht während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist (CoronaBetrVO § 2(1) 4.).
- Ab Montag werden CO2-Ampeln in den Klassenräumen für eine verbesserte Einschätzung der Lüftungsintervalle eingesetzt. Wir danken unserem Förderverein für die großzügige Unterstützung.
An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass die Ständige Impfkommission und das RKI die freiwillige Impfung gegen COVID-19 für Kinder ab 12 Jahren empfehlen. Diese Impfung wird kostenlos beim Hausarzt und an weiteren Stellen angeboten.
Durch die Impfung schützen Sie Ihr Kind und andere!
Je mehr Schülerinnen und Schüler an unserer Schule geimpft sind, desto einfacher wird das Schulleben für uns alle.
Mit feundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
Aktuelle Information: Datum: 02.06.2021
Am Freitag, den 18.06.2021, wird die Schule eine Stunde früher um 11.30 h enden.
Grund dafür ist die zweite Impfung unseres Kollegiums, die bereits um 12.00 h beginnt.
Dieser Termin wurde durch das Ordnungsamt der Stadt Bocholt in Koordination mit dem Kreis Borken festgelegt, die Schule hatte darauf keinen Einfluss.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
Wiederaufnahme des vollen Präsenzunterrichts Datum: 26.05.2021
Liebe Eltern,
in der Schulmail vom 19.05.2021 wird festgelegt, dass ab dem kommenden Montag (31.05.2021) für alle Schulen in NRW wieder der volle Präsenzunterricht beginnt.
Damit gilt für unsere Schule:
- Der Unterricht für alle Schüler*innen beginnt am Montag (31.05.2021).
- Es gibt keine Gruppen A und B mehr, Wechselunterricht, Distanzunterricht und Notbetreuung entfallen.
- Die verkürzte Schulzeit auf 13.00 h am Donnerstag bleibt weiterhin bis zu den Sommerferien bestehen
- Die Schulbusse kommen wieder zur gewohnten Zeit.
- Die Mittagsverpflegung wird für alle Schüler*innen bestellt.
- Die Lolli-Testung wird weiter montags und mittwochs durchgeführt.
- Der Unterricht und die Pausen werden in der bekannten Weise stattfinden.
- Die Maskenpflicht und die Hygiene-Regeln gelten weiter.
Falls Eltern Präsenzunterricht für ihr Kind aufgrund von Risikofaktoren zu gefährlich halten sollten, haben diese die Möglichkeit das Kind nicht zur Schule zu schicken. In diesem Fall müssen Sie erneut das Sekretariat informieren, auch wegen der Abbestellung des Mittagessens.
Es ist schön, dass mit den fallenden Inzidenzwerten auch in der Schule wieder etwas mehr Normalität einkehren darf. Wir hoffen, dass es bis zu den Sommerferien so bleiben kann, und setzen wie bisher auf die gute Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus bei der Einhaltung der Corona-Hygiene-Vorgaben.
- Bitte denken Sie daran, dass in der nächsten Woche nur am Montag und Dienstag Unterricht stattfindet (Mi: Elternsprechtag, Do: Fronleichnam, Fr: bew. Ferientag).
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
Wichtiger Hinweis: Datum: 07.05.2021
Die Informationen zum Lolli-Test an unserer Schule wurden aktualisiert!
Lolli-Tests und Wechsel-Unterricht Datum: 06.05.2021
Liebe Eltern,
wie Sie den Medien vermutlich bereits entnommen haben, wird in der kommenden Woche der Lolli-Test an den Grund- und Förderschulen in NRW eingeführt.
Für unsere Schule ergibt sich damit folgendes Vorgehen:
Test
- Ab dem kommenden Montag (10.05.2021) wird auch an unserer Schule der „Lolli-Test“ eingeführt. Informationen des Landes NRW finden Sie hier.
- Die Testung von Kindern durch das Personal ist mit diesem Test erlaubt. Wir dürfen den Kindern also auch helfen.
- Der Selbsttest zuhause entfällt ab sofort.
- Auf der Seite Lolli-Test finden Sie alle weiteren Informationen zum Ablauf der Testung und dem Umgang mit den Ergebnissen.
Unterricht
- Der Wechsel-Unterricht wird weiterhin im wöchentlichen Rhythmus stattfinden.
- In der nächsten Woche ist Gruppe B in der Schule.
- Die geltende Gruppeneinteilung finden sie hier. Bitte informieren sie sich aktuell, da einige Änderungen vorgenommen werden mussten.
- Sollten Eltern Präsenzunterricht für zu gefährlich halten, haben diese die Möglichkeit die Kinder nicht zur Schule zu schicken. Informieren Sie in diesem Fall bitte das Sekretariat.
Betreuung
- Die Notbetreuung in der Klasse steht weiterhin zur Verfügung. Da für die Lolli-Testung jede Klasse insgesamt als ein Pool gilt, kommt es damit zu keiner Gruppenmischung.
Diese Entscheidungen wurde mit dem Schulträger, dem Schulpflegschaftsvorsitzenden und dem Kreis Borken abgestimmt. Sie berücksichtigen einerseits den Infektionsschutz unter der gegebenen räumliche Enge und der personellen Situation, andererseits den Schulbesuch im Wechselunterricht und die Betreuungsbedarfe.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
Doch kein Wechsel in den Präsenz-Unterricht… Datum: 29.04.2021, 14.30 h
Liebe Eltern,
heute um 11.30 haben wir den Wechsel in den Präsenzunterricht in der nächsten Woche angekündigt. Dies geschah, um Ihnen wenigstens Planungssicherheit und die Möglichkeit zu Rückfragen am Freitag zu geben, nachdem die Bezirksregierung bislang während der gesamten Woche kategorisch darauf bestanden hat.
Um 13.00 h erreichte uns eine Email, dass dank der vielfältigen Rückmeldungen heute eine erneute Klarstellung zwischen der Bezirksregierung Münster und dem MSB stattgefunden hat:
Die Schulen sollen vom Präsenz-Unterricht abweichen, wenn die Personal- und Raumsituation diesen nicht zulassen. Es wird erwartet, dass nur das umgesetzt wird, was möglich ist.
Wir werden deshalb aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse an unserer Schule doch nicht in den Präsenz-Unterricht wechseln. Das heißt:
- Es findet wie bisher Wechsel-Unterricht mit Notbetreuung statt.
- In der nächsten Woche ist Unterricht für die Gruppe A.
- Die Testpflicht für alle Schüler*innen bleibt bestehen.
Außerdem wurde vom Schulministerium entschieden:
Sollten Eltern Präsenzunterricht für zu gefährlich halten, haben diese die Möglichkeit die Kinder nicht zur Schule zu schicken.
Bitte nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf, wenn Sie für Ihr Kind eine Freistellung vom Unterricht wünschen.
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz Ihrer Kinder – und damit auch Ihren Familien – , auch wenn jetzt für drei Stunden Irritationen verursacht wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
P. S.: Die folgenden Aussagen haben Bestand:
Zwischenzeitlich gab es Irritationen zur Maskenpflicht in den Schulbussen. Für unseren Schulbus-Transfer gilt die gleiche Maskenpflicht wie in der Schule, da dieser Busverkehr nicht öffentlich ist. Dies hat uns der Kreis Borken nach Rücksprache mit dessen Rechtsabteilung mitgeteilt.
Wenn es bei Inzidenzwerten über 165 zu Schulschließungen auf Anordnung des Kreises kommt, wird dies auch für unsere Schule gelten, und wir werden ebenso zu Distanzunterricht und Notbetreuung zurückkehren, wie es für die anderen Schulformen auch vorgesehen ist.
Noch ein kurzer Hinweis:
Am Dienstag nach Pfingsten (25.05.2021) ist ein allgemeiner regulärer Ferientag (auf der Homepage war ein Tippfehler im Datum).
Datum: 29.04.2021, 11.30 h
Schulöffnung und Präsenzunterricht ab Montag, 03.05.2021
Liebe Eltern,
gemeinsam geht es für uns weiter durch die Corona-Zeit, und wir alle wissen, dass Corona nicht erst um 8.15 h am Tag beginnt und auch nicht um 15.30 h endet.
Die nächste Veränderung steht an:
Ab nächsten Montag (03.05.2021) ist wieder Präsenzunterricht für alle Schüler*innen. Es gibt keinen Wechselunterricht, kein Distanzlernen und keine Notbetreuung mehr (CoronaBetrVO vom 24.04.2021).
Die vorgebrachte Begründung dafür entnehmen Sie bitte der Schulmail vom 22.04.2021.
Der Bustransfer und das Mittagessen finden wie gewohnt statt. Es bleibt beim verkürzten Schultag am Donnerstag.
Zwischenzeitlich gab es Irritationen zur Maskenpflicht in den Schulbussen. Für unseren Schulbus-Transfer gilt die gleiche Maskenpflicht wie in der Schule, da dieser Busverkehr nicht öffentlich ist. Dies hat uns der Kreis Borken nach Rücksprache mit dessen Rechtsabteilung mitgeteilt.
Wenn es bei Inzidenzwerten über 165 zu Schulschließungen auf Anordnung des Kreises kommt, wird dies auch für unsere Schule gelten, und wir werden ebenso zu Distanzunterricht und Notbetreuung zurückkehren, wie es für die anderen Schulformen auch vorgesehen ist.
Sollten Sie durch die Schulöffnung ein erhöhtes Infektionsrisiko für Ihr Kind oder im familiären Umfeld befürchten, und eine Freistellung vom Unterricht erwägen, nehmen Sie gerne zu uns Kontakt auf, wir werden gemeinsam eine gute Lösung finden.
Noch ein kurzer Hinweis:
Am Dienstag nach Pfingsten (25.05.2021) ist ein allgemeiner regulärer Ferientag (auf der Homepage war ein Tippfehler im Datum).
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
Wie geht es weiter… Datum: 26.04.2021
Liebe Eltern,
nach Informationen aus dem Schulamt ist das weitere Vorgehen des Schulministeriums noch nicht abschließend geklärt. Daher haben wir entschieden, dass der Wechselunterricht Gruppe B und die Notbetreuung bis zum Ende dieser Woche zunächst bestehen bleiben. Wir hoffen, im Laufe der Woche Genaueres zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
Neue SchulMail und CoronaBetrVO Datum: 25.04.2021
Liebe Eltern,
in der neuen Schulmail und in der aktualisierten Corona-Betreuungsverordnung wird von einer Rückkehr aller Förderschulen zum Präsenzunterricht ohne Berücksichtigung der Inzidenzwerte gesprochen.
Zur Umsetzung dieser Vorgaben (z. B. Form und Datum der Umsetzung, Teststrategie, usw.) haben wir leider überhaupt keine Informationen.
Am Montag geht es mit dem Wechselunterricht Gruppe B und der Notbetreuung deshalb zunächst wie geplant weiter. Inzwischen werden wir versuchen, möglichst bald Genaueres in Erfahrung zu bringen, damit wir auf diese Änderung gut vorbereitet sind.
Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen zu den Neuerungen im Sekretariat ab, damit wir die Zeit nutzen können. Wir informieren Sie, sobald es möglich ist, hier auf der Homepage und per Elternbrief / Email.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
Wechselunterricht Lerngruppe B / Selbsttest Datum: 22.04.2021
Liebe Eltern,
durch den spontanen Tausch von Selbsttest mit mehreren Schulen in Bocholt konnten wir knapp ausreichend Einzeltests bekommen, die wir für den Selbsttest zuhause verteilen können. Dafür danken wir unseren Tauschpartnern!
Für die Schüler*innen der Lerngruppe B, die nicht in der Notbetreuung sind, liegt ein Einzeltest zur Abholung im Sekretariat zu folgenden Zeiten bereit.
Abholzeit:
Donnerstag, 22.04.2021 ab sofort bis 15.30 h
Freitag, 23.04.2021 8.30 h bis 13.00 h
Bitte kommen Sie nicht während der Abfahrtszeit der Schulbusse (Do 13.00 h, Fr 12.30 h)
Die weitere Verteilung geschieht dann im Verlauf der Unterrichtswoche. Der Ablauf ist in diesem Elternbrief vom 21.04.2021 beschrieben.
Alle Schüler*innen, die am Montag (26.04.2021) die Schule besuchen, müssen den schriftlichen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen.
Es gilt die Corona-Test-und Quarantäne-Verordnung NRW:
- Nach jedem negativen Test muss das Ergebnis schriftlich erklärt werden.
- Im Fall eines positiven Tests muss dies Ergebnis sofort durch einen PCR-Test beim Hausarzt oder beim Testzentrum überprüft werden (CoronaTestQuarantäneVO § 13).
Dafür gibt es drei Möglichkeiten:
a. Sie nutzen zuhause einen Selbsttest, den sie in der Schule abholen, und erklären uns gegenüber formlos schriftlich das Ergebnis (z. B handschriftlich im Mitteilungsheft oder als Schreiben): „Mein Kind wurde am [Datum] getestet, das Ergebnis war negativ“, oder
b. Sie nutzen das Angebot eines Testzentrums und legen die Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vor.
c. Sie nutzen zuhause einen gekaufen Selbsttest, und erklären uns gegenüber formlos schriftlich das Ergebnis (z. B handschriftlich im Mitteilungsheft oder als Schreiben): „Mein Kind wurde am [Datum] getestet, das Ergebnis war negativ“. Kosten dafür können nicht erstattet werden.
Das Schulministerium hat für Montag, den 03.05.2021, neue Einzeltests angekündigt. Wir hoffen, dass unser Verfahren zur Verteilung der Tests dann so weitergeführt werden kann.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
Wechselunterricht ab 19.04.2021 Datum: 15.04.2021
Liebe Eltern,
die Schule beginnt wieder, und zwar mit Wechselunterricht, wie Sie sicherlich schon aus den Medien erfahren haben. Wir freuen uns, dass es wieder losgeht, es sind jedoch auch etliche Auflagen dabei zu beachten. Da die Infektionszahlen zurzeit steigen, ist uns insbesondere sehr daran gelegen, die Kontakte möglichst gering und nachvollziehbar zu gestalten. Für unsere Schule haben wir deshalb folgende Regelungen getroffen:
Wechselunterricht
Der Wechselunterricht findet wieder im wöchentlichen Wechsel statt. Es gibt pro Klasse zwei Gruppen A und B, die Gruppeneinteilung finden sie hier.
Notbetreuung
Die Betreuung in der jeweils anderen Woche (B / A) wird durch die eigene Klasse während des Präsenzunterrichts sichergestellt.
Wir bitten Sie daher dringend, die Notbetreuung wirklich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn es sich nicht vermeiden lässt. Den Antrag für die Notbetreuung finden Sie hier.
Schulbusse
Die Busunternehmen sind über die abzuholenden Schüler*innen von uns informiert worden.
Betretungsverbot
Falls Sie Ihr Kind während des Schulbesuchs früher abholen müssen, sprechen Sie dies bitte vorher ab und nehmen Ihr Kind draußen in Empfang.
Testpflicht
In der Schulmail vom 15.04.2021 wird die Testpflicht gemäß CoronaBetrVO § 1 Abs. 2a für alle Schüler*innen, die zur Schule kommen (Unterricht und Notbetreuung), verbindlich festgeschrieben. Wir sind gesetzlich verpflichtet, dies zu kontrollieren. Dabei gibt es keinen Ermessensspielraum.
An Förderschulen ist die Testung außerhalb der Schule zulässig, aber die in den Osterferien gelieferten Tests können aufgrund ihrer Zusammenstellung nicht nach Hause mitgegeben werden. Deshalb gilt für den ersten Schultag:
Für den Besuch der Schule am kommenden Montag muss deshalb der schriftliche Nachweis über ein negatives Testergebnis vorliegen. Es gibt dafür zwei Möglichkeiten:
a. Sie nutzen zuhause einen Selbsttest, und erklären uns gegenüber formlos schriftlich das Ergebnis (z. B handschriftlich im Mitteilungsheft oder als Schreiben): „Mein Kind wurde am [Datum] getestet, das Ergebnis war negativ“, oder
b. Sie nutzen das Angebot eines Testzentrums oder Arztes und legen die Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vor.
Nicht getestete Personen sind auszuschließen. Schüler*innen, die ohne negatives Testergebnis zur Schule kommen, müssen unverzüglich abgeholt werden, es wird außerdem eine Meldung an das Schulamt erfolgen.
Wie geht es weiter?
Generell ist an unserer Schule geplant, dass die negativen Testergebnisse montags und donnerstags vorgelegt werden. Nach Informationen des Kreises ist die Problematik der Testung von Schüler*innen der Förderschulen für Geistige Entwicklung inzwischen dem Schulministerium bekannt. Dabei geht es insbesondere um die Tatsachen, dass
- die Schüler*innen sich nicht verlässlich selbst testen können, und dass
- die Test-Kits in der vorliegenden Form nicht mit nach Hause gegeben werden können.
Wir erwarten deshalb weitergehende Regelungen für die nächste Testung im Laufe der nächsten Woche und werden Sie darüber schnellstmöglich informieren.
Wir freuen uns jetzt darauf, Ihre Kinder wiederzusehen!
Mit freundlichen Grüßen
R. Lenkenhoff
Wechselunterricht ab 19.04.2021
Liebe Eltern,
zurzeit liegen uns noch keine verbindlichen Informationen zum Unterricht in der kommenden Woche vor.
Wir werden Sie hier und per Email darüber informieren, sobald es möglich ist.
Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen im Sekretariat ab!
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
Sonntag, 11.04.2021
Verbindliche Testpflicht für die Notbetreuung
Liebe Eltern,
gestern im späten Nachmittag wurde die neue CoronaBetreuungsVerordnung in der ab dem 12. April 2021 gültigen Fassung veröffentlicht. Darin werden die Auflagen der Schulmail vom Donnerstag präzisiert. Für unsere Schule bedeutet dies:
- Die Testpflicht besteht verbindlich und ausnahmslos für alle Schüler*innen, die an der Notbetreuung teilnehmen.
- Der Nachweis eines negativen Testergebnisses erfolgt durch die Bescheinigung eines Testzentrums (nicht älter als 48 Stunden) oder durch eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten.
- Falls Ihr Kind noch nicht getestet sein sollte, möchten wir Sie dringend bitten, dies heute möglichst noch zu tun.
- Sollten Sie diese aktualisierte Information zu spät wahrnehmen, werden wir am Montag (12.04.2021) bei schwer testbaren Kindern ausnahmsweise die Notbetreuung ermöglichen, ab Dienstag (13.04.2021) wird das negative Testergebnis bzw. Ihre schriftliche Erklärung dazu für alle Kinder zwingend notwendig sein.
Wir wünschen Ihnen einen – trotz dieser sehr kurzfristigen Änderung der ministeriellen Vorgaben – schönen Sonntag. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
Freitag, 09.04.2021
Liebe Eltern,
gestern Abend wurde – für uns sehr überraschend – in einer Presseerklärung des Schulministeriums für die kommende Woche Distanzunterricht für alle Schulen angekündigt In der neuen Schulmail wird außerdem die Möglichkeit der Notbetreuung erwähnt. Um dieser kurzfristigen Ankündigung Rechnung zu tragen, haben wir folgende Regelungen getroffen:
Notbetreuung:
- Die Kinder werden für Montag durch ihre Eltern spätestens bis Sonntag 12.00 h telefonisch (AB) oder per Email an der Schule und beim Busunternehmen angemeldet. Ab Dienstag werden die Kinder beim Sekretariat angemeldet.
Bitte nutzen Sie dazu dieses Formular: Notbetreuung - Wenn Ihr Kind testbar ist, muss am ersten Tag der Notbetreuung ein negatives Schnelltestergebnis (nicht älter als 48 Stunden) einer Teststation oder im Selbsttest nachgewiesen werden.
- Die Notbetreuung findet in jeder Klasse einzeln statt. Da der Präsenzunterricht vermutlich bald wieder aufgenommen wird, soll vorher keine Gruppenmischung der Kinder stattfinden.
- Es gilt weiterhin die bestehende Stundentafel:
Montag bis Mittwoch 8.15 h – 15.30 h
Donnerstag 8.15 h – 13.00 h
Freitag 8.15 h – 12.30 h - Die Notbetreuung sollte aufgrund der Infektionslage nur zu den tatsächlichen Bedarfszeiten in Anspruch genommen werden.
Distanzlernen:
- Das Distanzlernen wird in der Regel über Lernpakete organisiert werden.
- Die Ausgabe wird ab Dienstag wieder im Foyer der Schule erfolgen.
- Sollten Video-Konferenzen stattfinden, werden die Lehrkräfte mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Selbsttests:
- Hier haben wir für unsere Schulform noch keine Informationen.
Die Rückkehr zu einem möglichst normalen Unterricht wünschen wir uns alle, aber wie es nach dieser Woche weitergeht, wissen wir auch nicht.
Trotz allem wünschen wir Ihnen ein schönes Wochenende, und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
Liebe Eltern,
gestern wurde der Elternbrief mit dem Ostergruß und den Informationen für die Schulzeit nach den Osterferien (25.03.2021) verteilt.
Nachmittags wurde dann die neue Schulmail vom 25.03.2021 veröffentlicht.
Für unsere Schule ergeben sich aus dieser Schulmail keine weiteren Veränderungen nach den Osterferien.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
Elternbrief zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts (10.03.2021)
Wiederaufnahme des vollen Präsenzunterrichts ab 15.März 2021 (05.03.2021)
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Schule geht wieder los!
Ab Montag, den 15. März 2021, wird die Schule den Unterricht für alle Schüler*innen ohne Wechselunterricht wieder aufnehmen.Das bedeutet:
- Alle Schüler*innen kommen wieder jeden Tag zur Schule.
- Donnerstags ist weiterhin um 13.00 h Schulschluss.
- Es besteht die Möglichkeit zur Freistellung bei besonderer Gesundheitsgefährdung.
- Der Distanzunterricht und die Notbetreuung werden beendet.
Grundlage dieser Entscheidung sind die Regelungen des Landes NRW für die Schulen und die Schulmail vom 05.03.2021.
Alle weiteren Informationen werden Sie in der kommenden Woche erhalten, wir brauchen noch etwas Zeit für die Organisation. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
18.02.2021
Informationen zum Präsenzunterricht ab 22.02.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
durch die Vorgaben der neuen Schulmail vom 11.02.2021 und die aktualisierte Corona-Betreuungsverordnung ergeben sich für die Schule ab dem 22.02.2021 folgende Veränderungen:
Für alle Betreuungen ist ab 22.02.2021 neue Anmeldung erforderlich: Bitte nutzen Sie dieses Formular, und wenden Sie sich ggf. bei Rückfragen hierzu an das Sekretariat.
Unterstufe:
- Wiederaufnahme Präsenzunterricht ab 22.02.2021
- Wechselunterricht in der eigenen Klasse
- Wechsel erfolgt wochenweise in Gruppen A und B, die Gruppen finden sie hier.
- Änderung: Die Betreuung in der jeweils anderen Woche (B / A) wird durch die eigene Klasse sichergestellt.
Berufspraxisstufe:
- für die fünf Entlassschüler:innen: Wiederaufnahme Präsenzunterricht ab 22.02.2021 durchgehend (kein Wechselunterricht)
- für alle anderen Schüler:innen: weiterhin Distanzunterricht
- die Betreuung bleibt erhalten wie bisher
Mittelstufe / Oberstufe:
- weiterhin Distanzunterricht
- die Betreuung bleibt erhalten wie bisher
Ausblick: Wie es nach diesen beiden Wochen weitergeht, wird nach heutigem Sachstand vermutlich am 03.03.2021 entschieden. Uns liegen bislang leider auch keine weitergehenden Informationen vor.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Lenkenhoff
Information zur Schulzeit bis zum 15. Februar
Information zur Bescheinigung für die Beantragung von Elterngeld
(Freitag, 12.01.2021)
Die Schule kann eine Bescheinigung für die Beantragung von Elterngeld ausstellen. Sollten Sie diese beötigen, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.
Informationen zur Schulzeit bis zum 31. Januar (Donnerstag, 07.01.2021)
Das Schulministerium hat die Schulen in NRW bis zum 31.01.2021 geschlossen und Distanzunterricht sowie Notbetreuung angeordnet. Alle Informationen zu den Regelungen an unserer Schule finden Sie im
Für die Anmeldung zur Notbetreuung nutzen Sie bitte diese Formular:
Neuer Elternbrief mit Informationen zur Schulzeit bis zu den Weihnachtsferien und zur Notbetreuung im Januar (Montag, 14.12.2020)
- Elternbrief:
Aktuelle Regelungen bis zu den Weihnachtsferien / Notbetreuung im Januar
Informationen zur Schulzeit bis zu den Weihnachtsferien (Freitag, 11.12.2020)
Das Schulministerium hat die Pflicht zum Präsenz-Unterricht für die Woche vom 14. bis 18. Dezember aufgehoben, d. h. Eltern können für diese Woche ihr Kind vom Schulbesuch abmelden. Das bedeutet für unsere Schule ab Montag:
Alle Regelungen gelten für die ganze Schule von der Unterstufe bis zur Berufspraxisstufe.
Wenn Ihr Kind zur Schule kommen soll, ändert sich für Sie nichts:
- Für alle Schülerinnen und Schüler, die zur Schule kommen, gelten die Schulzeiten wie bisher.
- Der Schulbus-Transport und das Mittagessen bleiben bestehen.
Wenn Sie Ihr Kind vom Schulbesuch (Präsenz-Unterricht) abmelden:
- Wenn Eltern ihr Kind vom Schulbesuch abmelden, gilt dies für die ganze Woche.
- Eltern können ihr Kind vom Schulbesuch telefonisch oder per Email abmelden (eine schriftliche Abmeldung wird nicht verlangt).
Bitte nutzen Sie dafür den Anrufbeantworter schon am Wochenende, da es am Montag Morgen sonst vermutlich zu vielen Anrufen gleichzeitig kommen wird. - Eltern müssen ihr Kind für Montag vom Schulbus abmelden.
- Es erfolgt eine Abmeldung vom Mittagessen und vom Schulbus für die restliche Woche durch das Sekretariat.
- Die Bereitstellung von Unterrichtsmaterial wird am Montag je nach dem Bedarf organisiert.
Bitte beachten Sie weiterhin diese Seite für alle weiteren Informationen, insbesondere für die nächste Woche und die Zeit der verlängerten Weihnachtsferien.
Neuer Elternbrief (10.12.2020)
Neuer Elternbrief (30.11.2020)
- Elternbrief: früher Weihnachtsferien / Notbetreuung (30.11.2020)
- Antrag: Notbetreuung vor Weihnachtsferien
Neuer Elternbrief (20.11.2020)
- Elternbrief: Corona-Infos und Termine im Schuljahr (20.11.2020)
Neuer Elternbrief (13.11.2020)
Neuer Elternbrief (11.11.2020)
Über die aktuelle Entwicklung an unserer Schule informieren wir Sie hiermit:
- Elternbrief zur Corona-Situation (11.11.2020)
- Kriterien des RKI zur Risikoeinschätzung und Nachverfolgung
Info zur aktuellen Lage (09.11.2020)
Zwei unserer Schüler sind von einer COVID-19-Infektion betroffen. Unter Anleitung des Gesundeitsamtes haben wir alle notwendigen Schritte eigeleitet. Die betroffenen Klassen und Buslinien sind informiert, für alle anderen Klassen besteht keine akute Gefährdung.
Seit den Herbstferien 2020 gilt an unserer Schule:
- Bei Schnupfen / Erkältung bleibt das Kind zunächst zu Hause.
Dieses Schaubild des Schulministeriums hilft bei der Entscheidung.
– Wenn nach 24 Stunden der Schnupfen abgeklungen und Besserung eingetreten ist, kann das Kind wieder zur Schule kommen.
– Wenn nach 24 Stunden keine Besserung eingetreten ist, eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig. - Im Schulbetrieb herrscht in den Mittel-, Ober- und Berufspraxisstufen grundsätzlich Maskenpflicht, auch im Unterricht am Platz. Die Masken für Ihre Kinder müssen Sie besorgen.
In den Unterstufen beteht keine Masken“pflicht“, sie werden aber freiwilig getragen.
Für bestimmte Fächer (z. B. Sport) oder einzelne Unterrichtssituationen darf laut Schulministerium davon abgewichen werden. - Im Schulbus besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Donnerstags schließt die Schule nach dem Mittagessen um 13.00 h. An allen anderen Tagen bleibt die Unterrichtszeit wie immer.
- Kinder mit Vorerkrankungen können vom Präsenzunterricht weiterhin befreit werden. Dies ist von den Eltern gegenüber der Schulleitung schriftlich zu erklären.
- Da wir die Lerngruppen nicht mischen, entfallen alle klassenübergreifenden Veranstaltungen, z. B. Schwimmen, Arbeitslehre, Lesekurse, Singkreise etc. Diese Fächer werden entweder in der Klasse unterrichtet oder müssen ausfallen.
Alle Schulmails des Bildungsministeriums finden Sie hier.